Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: erst rechnen, dann lüften
Neue, dichte Fenster halten die Wärme im Haus – aber auch die Feuchtigkeit. Wir erstellen Ihr normgerechtes Lüftungskonzept und planen, falls nötig, die passende Anlage. Ehrlich gerechnet für Ihr Gebäude, nicht pauschal behauptet.
- Meisterbetrieb aus Felixsee
- Ehrlich gerechnet
- Konzept & Anlage aus einer Hand

Wenn Sie sanieren, verlangt die DIN 1946-6 in vielen Fällen ein Lüftungskonzept. Es klingt nach Bürokratie, schützt aber Ihr Haus vor Feuchte und Schimmel – und ist häufig die Voraussetzung dafür, dass Sie Fördermittel für eine Lüftungsanlage erhalten. Als Meisterbetrieb aus Felixsee klären wir das für Sie sauber und verständlich.
Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist nicht bei jeder kleinen Maßnahme fällig – aber häufiger, als viele denken. Ausgelöst wird es beim Neubau immer und im Bestand ab bestimmten Schwellen. Hier sagen wir Ihnen ehrlich, wann Sie betroffen sind.
Neubau
Bei jedem Neubau ist ein Lüftungskonzept zu erstellen – ausnahmslos.
Ein- und Zweifamilienhaus (Bestand)
Ausgelöst, wenn mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht oder erneuert wird.
Mehrfamilienhaus (Bestand)
Ausgelöst, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert wird oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet bzw. neu gedämmt wird.
Wichtig – und oft missverstanden: Prüfpflicht ist keine Anlagenpflicht
Ein Lüftungskonzept schreibt Ihnen nicht automatisch eine Lüftungsanlage vor. Es löst zunächst nur eine Prüfpflicht aus: Wir rechnen aus, ob Ihr Haus nach der Sanierung noch von allein genug Frischluft bekommt – allein über den natürlichen Luftaustausch der Gebäudehülle. Erst wenn diese Rechnung ergibt, dass es nicht mehr reicht, werden lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Wir rechnen das für Ihr Haus aus, statt es zu behaupten.
Ehrlich gesagt: Nach dem Einbau neuer, luftdichter Fenster ist der natürliche Luftaustausch meist so gering, dass Maßnahmen tatsächlich fällig werden. Häufig, aber eben nicht zwingend – deshalb prüfen wir es im Einzelfall, statt Ihnen vorschnell eine Anlage zu verkaufen. So halten wir es auch bei der Heizung: erst rechnen, dann bauen.
So passt das zum GEG
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt eine luftdichte Gebäudehülle – und genau diese Dichtheit macht eine geplante Lüftung erst notwendig, weil der frühere „unfreiwillige" Luftaustausch durch Ritzen und undichte Fenster wegfällt. Dichtheit und Lüftungskonzept gehören zusammen. Mehr dazu auf unserer Seite Heizung nach GEG – Wärmepumpe, Hybrid & Co.
Warum kontrollierte Wohnraumlüftung?
Vor der Sanierung hat Ihr Haus durch undichte Fenster und Fugen ständig ein bisschen gelüftet – unbemerkt, aber wirksam. Nach Dämmung und neuen Fenstern fällt dieser Effekt weg. Damit daraus kein Problem wird, sorgt eine kontrollierte Lüftung für den nötigen Luftaustausch. Aus drei Gründen:
Feuchte- und Schimmelschutz
Beim Wohnen, Kochen, Duschen und Atmen entsteht ständig Feuchtigkeit. Kann sie nicht entweichen, schlägt sie sich an kühlen Bauteilen nieder – Schimmel droht. Eine kontrollierte Lüftung schützt nutzerunabhängig, auch wenn niemand zu Hause ist – und damit Bausubstanz, Gesundheit und den Wert Ihrer Immobilie.
Frische Luft und Wohnkomfort
Verbrauchte Luft, CO₂, Gerüche und Schadstoffe werden zuverlässig abtransportiert, frische Luft kommt nach. Das Ergebnis: ein gleichmäßig gutes Raumklima – ohne mehrmals täglich Fenster auf und zu und ohne dass Lärm, Pollen oder Kälte ins Haus ziehen.
Wärme sparen mit Wärmerückgewinnung
Wer über gekippte Fenster lüftet, wirft geheizte Luft nach draußen. Eine Anlage mit Wärmerückgewinnung nimmt der Abluft die Wärme ab und überträgt sie auf die frische Zuluft. So bleibt ein großer Teil der Heizwärme im Haus – passend zum gut gedämmten, modernen Gebäude.
Klarheit im Schadensfall – und Absicherung

Zentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Bei der zentralen Lüftung sorgt ein Gerät im Haus über ein Kanalnetz für frische Zuluft und den Abtransport der Abluft im ganzen Gebäude. So lüften Sie, ohne die Heizwärme wegzuwerfen.
- Ein Gerät versorgt über ein Kanalnetz das ganze Haus mit frischer Zuluft und transportiert die Abluft ab.
- Herzstück ist die Wärmerückgewinnung: Ein Wärmetauscher überträgt einen großen Teil der Wärme aus der Abluft auf die frische Zuluft.
- Spielt ihre Stärken vor allem bei umfassenden Sanierungen und im Neubau aus, wenn sich das Kanalnetz gut einplanen lässt.

Dezentrale Lüftungsgeräte
Dezentrale Geräte decken den Lüftungsbedarf gezielt und mit überschaubarem baulichem Aufwand – besonders dort, wo sich kein zentrales System unterbringen lässt.
- Werden direkt in die Außenwand einzelner Räume eingebaut – ganz ohne aufwendiges Kanalnetz.
- Ideal für die Nachrüstung im Bestand, etwa in einzelnen feuchtekritischen Räumen.
- Auch dezentrale Geräte gibt es mit Wärmerückgewinnung.
Und wenn die Rechnung zeigt, dass es weniger braucht? Auch das sagen wir Ihnen. Zwischen „gar nichts nötig“ und „zentrale Anlage“ liegen viele Zwischenstufen – von einfachen Außenwand-Luftdurchlässen bis zu einzelnen Lüftern. Wir empfehlen Ihnen, was Ihr Haus wirklich braucht.
Die vier Lüftungsstufen – kurz erklärt
Die DIN 1946-6 denkt Lüftung nicht als „ein oder aus“, sondern in vier Stufen – je nachdem, ob jemand zu Hause ist und wie viel gerade los ist. Ein gutes Lüftungskonzept sorgt dafür, dass jede Stufe zuverlässig erreicht wird.
1. Lüftung zum Feuchteschutz
Die Mindeststufe – immer und nutzerunabhängig sicherzustellen, auch wenn niemand zu Hause ist. Sie verhindert Feuchteschäden und Schimmel und ist das eigentliche Schutzziel der Norm.
2. Reduzierte Lüftung
Ein verminderter Luftwechsel für Hygiene und Bautenschutz bei zeitweiser Abwesenheit – etwa tagsüber, wenn Sie bei der Arbeit sind.
3. Nennlüftung
Der Luftwechsel im normalen Alltag bei Anwesenheit der Bewohner – der geplante Regelbetrieb.
4. Intensivlüftung
Ein kurzzeitig erhöhter Luftwechsel für Lastspitzen – zum Beispiel nach dem Kochen, Duschen oder wenn Gäste da waren.
So gehen wir vor – vom Konzept bis zur Anlage
Wir liefern beides aus einer Hand: das normgerechte Lüftungskonzept – und, falls die Berechnung es verlangt, Planung und Einbau der passenden Anlage. Ein normgerechtes Lüftungskonzept darf nur von qualifizierten Fachleuten erstellt werden; als Meisterbetrieb bringen wir diese Qualifikation mit.
Anfrage und Bestandsaufnahme
Sie schildern uns Ihr Vorhaben – etwa den geplanten Fenstertausch oder die Dachsanierung. Wir prüfen zunächst, ob Sie überhaupt in die Konzept-Pflicht fallen.
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Wir berechnen den notwendigen Luftwechsel für Ihr Gebäude und vergleichen ihn mit dem, was Ihr Haus nach der Sanierung von allein leistet. Ergebnis: ein dokumentiertes Konzept mit klarer Aussage, ob und welche Maßnahmen nötig sind.
Planung der passenden Lösung
Zeigt die Berechnung Handlungsbedarf, planen wir die passende Lösung – zentral mit Wärmerückgewinnung, dezentral oder als schlanke Zwischenlösung. Immer so dimensioniert, wie Ihr Haus es braucht.
Fachgerechter Einbau und Förderung
Wir setzen die Anlage sauber um. Da ein Lüftungskonzept häufig Voraussetzung für die Förderung einer Lüftungsanlage ist, bereiten wir die nötigen Unterlagen mit vor – die Förderung läuft über die BAFA. Wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt, prüfen wir individuell.
Ein Hinweis zur Förderung
Auf konkrete Prozentsätze verzichten wir auf der Website bewusst, weil sich die Bedingungen ändern. Ihre mögliche Förderhöhe weisen wir transparent im Angebot aus – mit aktuellen Zahlen. Und wie bei der Heizung gilt: erst der Antrag, dann der Einbau. Wer zu früh startet, riskiert den Anspruch.
Sanieren Sie? Klären wir die Lüftungsfrage, bevor sie zum Problem wird.
Nach einer energetischen Sanierung ist die geplante Lüftung kein „Nice-to-have“, sondern der Schutz für alles, was Sie gerade investiert haben. Lassen Sie uns Ihr Lüftungskonzept erstellen – ehrlich gerechnet, verständlich erklärt, aus Meisterhand in Felixsee.
Unverbindliche Anfrage. Wir prüfen zuerst, ob Sie überhaupt betroffen sind – und behaupten keine Anlage, bevor wir gerechnet haben.