Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schöning Gebäudetechnik · Inhaber: Dennis Schöning · Waldstraße 1B, 03130 Felixsee, Deutschland · USt-IdNr.: DE323857072 · Stand: 04.07.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Schöning Gebäudetechnik, Inhaber Dennis Schöning, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Sie gelten insbesondere für gebäudetechnische Leistungen, Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Heizungsmodernisierungen, Energie- und Fördervorbereitungen, Planung, Montage, Wartung, Dokumentation und damit zusammenhängende Nebenleistungen.

Für Leistungen von Schöning Gebäudeenergie, insbesondere Energieausweise, energetische Auswertungen und Gebäudedatenverarbeitung, können ergänzende oder gesonderte Bedingungen gelten. Kundenkonten können technisch mit Schöning Gebäudeenergie gekoppelt sein.

2. Angebot, Vertragsschluss und Kundenkonto

Kunden können über die Website ein Angebot anfragen, ohne ein Kundenkonto zu erstellen. Ein Kundenkonto ist nur erforderlich, wenn der Kunde Funktionen wie Auftragsverwaltung, Dokumentenablage, Uploads, Kommunikation, Statusabfragen oder gemeinsame Nutzung mit Schöning Gebäudeenergie verwenden möchte.

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, eine Bestellung absendet oder Schöning Gebäudetechnik den Auftrag bestätigt.

Bei elektronischem Vertragsschluss werden die Vertragsdaten, die jeweils einbezogenen Rechtstexte und die Annahmeerklärung dokumentiert. Der Kunde hat seine Angaben vor Absenden zu prüfen.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung und etwaigen Anlagen. Technische Angaben, Herstellerdaten, Förderhinweise, Zeichnungen und Berechnungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.

Nicht vereinbart sind insbesondere nicht aufgeführte Nebenarbeiten, Bauleistungen, Elektroarbeiten, Schornstein-, Dach-, Erd-, Fundament-, Gerüst-, Maler-, Trockenbau-, Schadstoff- oder Entsorgungsarbeiten, soweit sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

4. KfW- und sonstige Förderungen

Wünscht der Kunde eine KfW-Heizungsförderung oder andere öffentliche Förderung, muss dies vor Vertragsschluss ausdrücklich angegeben werden. Für KfW-Fälle wird ein gesonderter Lieferungs- und Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung verwendet.

Schöning Gebäudetechnik schuldet keine Bewilligung, Auszahlung oder bestimmte Höhe einer Förderung. Der Kunde bleibt selbst für Antragsberechtigung, rechtzeitige Antragstellung, korrekte Angaben, Eigentumsnachweise, Einkommensnachweise, Meldebestätigungen und sonstige persönliche Fördervoraussetzungen verantwortlich, soweit Schöning Gebäudetechnik nicht ausdrücklich einzelne Leistungen übernimmt.

5. Preise, Abschläge und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Bei Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Bei Unternehmern können Nettopreise angegeben werden.

Schöning Gebäudetechnik kann angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Materialbereitstellung oder Zahlungsplan verlangen. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hat alle für Planung, Angebot, Montage, Förderung und Dokumentation erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Objekt, Eigentum, Nutzung, vorhandenen Anlagen, Leitungswegen, Energieverbrauch, Schornstein, elektrischer Versorgung, baulichen Gegebenheiten und vorhandenen Mängeln.

Der Kunde bestätigt bei Datenübermittlung, dass seine Angaben nach bestem Wissen wahrheitsgemäß, vollständig und richtig sind. Bewusst falsche oder irreführende Angaben können rechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche und im Einzelfall strafrechtliche Folgen haben.

7. Termine und Behinderungen

Ausführungstermine setzen rechtzeitige Mitwirkung des Kunden, technische Durchführbarkeit, Materialverfügbarkeit und gegebenenfalls rechtzeitige Förderzusage voraus. Behinderungen durch Vorleistungen Dritter, verdeckte Mängel, fehlende Genehmigungen, Wetter, Lieferengpässe, Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen.

8. Änderungen, Zusatzleistungen und Bestandsrisiken

Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Leistungen oder Mehraufwand wegen nicht erkennbarer Bestandsrisiken werden gesondert berechnet. Schöning Gebäudetechnik informiert den Kunden über erkennbare Mehrkosten, bevor diese beauftragt oder ausgeführt werden, soweit dies nach den Umständen möglich ist.

9. Abnahme und Gefahrübergang

Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Nutzung der Leistung kann als Abnahme gelten, wenn der Kunde zuvor zur Abnahme aufgefordert wurde und keine wesentlichen Mängel mitteilt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Schöning Gebäudetechnik, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes geworden sind.

11. Mängelrechte und Wartung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde hat Anlagen bestimmungsgemäß zu betreiben und erforderliche Wartungen, Betreiberpflichten und Herstellerhinweise zu beachten. Schäden durch fehlende Wartung, unsachgemäße Bedienung, fremde Eingriffe, ungeeignete Betriebsstoffe oder kundenseitige Änderungen begründen keine Mängelansprüche, soweit sie hierauf beruhen.

12. Haftung

Schöning Gebäudetechnik haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schöning Gebäudetechnik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Verbraucherwiderruf

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder kein vorzeitiges Erlöschen vorliegt. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

14. Gemeinsamer Login mit Schöning Gebäudeenergie

Wenn der Kunde ein Kundenkonto anlegt, kann dieses kontoübergreifend für Schöning Gebäudetechnik und Schöning Gebäudeenergie genutzt werden. Stammdaten, Login-Daten, Kommunikationsdaten, Angebots- und Auftragsdaten können innerhalb desselben Verantwortlichen gemeinsam verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Kundenverwaltung, Sicherheit und Servicebereitstellung erforderlich ist.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist, soweit zulässig, der Sitz von Schöning Gebäudetechnik.